Sicherheit durch Wiederkehrende Prüfungen an Windenergieanlagen


Industrielle Windenergieanlagen unterliegen in Deutschland dem Baurecht und sind daher genehmigungspflichtig. Verbunden mit dem Betrieb gehört auch die Pflicht zu einer regelmäßigen Überprüfung.

Um die bauliche Sicherheit von Windenergieanlagen (WEA) zu gewährleisten, sind Windenergieanlagen alle 2 oder 4 Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen einer Wiederkehrenden Prüfung (WKP) zu unterziehen, denn die fachgerechte Prüfung der Windenergieanlage ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt von Werten und zur Vermeidung von Gefahren. GMA bietet diesen Service an.

Mit der ordnungsgemäßen Durchführung der WKP wird nicht nur die Arbeitssicherheit gewährleistet sondern auch die Einsatzbereitschaft der Anlage erhöht und das Ausfallrisiko minimiert.

Das GMA-Leistungsspektrum der Wiederkehrenden Prüfungen umfasst standsicherheitsrelevante Komponenten (Tragstruktur, Maschine einschließlich elektrotechnischen Einrichtungen des Betriebsführungs- und Sicherheitssystems sowie Rotorblätter) mit entsprechendem schriftlichen Prüfbericht.

Als akkreditiertes Prüfunternehmen gemäß DIN EN ISO 17025 bietet GMA in kombinierter Anwendung die Prüfung von Bauteilen mittels Ultraschalltechnik auf innere Mängel, wie z. B. Rotorblattschalen-Stegverklebungen, Rotorblattgurte aus GfK / CfK, pultrudierte Profile und viele weitere Anbauteile an, so dass Anlagenbetreiber alles aus einer Hand für regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandsetzung erhalten.

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